Kündigung Schweiz 2026 – Fristen, Formen & OR-Recht
Irgendwann trifft sie jeden einmal, die Lust, dem Arbeitgeber einfach die Kündigung auf den Tisch zu legen. Bei einigen ist es nur eine Laune, andere setzen den Plan in die Tat um. Vorher sollten jedoch einige Fragen geklärt sein: Mit welcher Frist kann ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden und bei wem? Sollte eine Kündigung persönlich erfolgen oder per Post? Was passiert mit dem Urlaubsanspruch, den aufgelaufenen Überstunden und dem jährlichen Bonus?
Kurz & klar: In der Schweiz gelten laut Obligationenrecht (Art. 335 OR ff.) klare Kündigungsfristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate ab dem 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — je auf Ende Monat. Der Arbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen, kürzere sind nur beschränkt möglich. Missbräuchliche Kündigungen können bis zu 6 Monatslöhne Entschädigung auslösen.
Kündigungsfristen nach OR im Überblick
Ohne abweichende Regelung im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag gelten diese gesetzlichen Fristen:
| Dienstjahr | Frist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Probezeit (max. 3 Monate) | 7 Tage | jeder Wochentag |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat | Monatsende |
| 2.–9. Dienstjahr | 2 Monate | Monatsende |
| ab 10. Dienstjahr | 3 Monate | Monatsende |
Beispiel: Kündigung ausgesprochen am 15. März, 3. Dienstjahr — Frist läuft vom 1. April und endet am 31. Mai. Letzter Arbeitstag ist der 31. Mai.
Form der Kündigung
Grundsätzlich ist die Kündigung formfrei: Sie kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. In der Praxis gilt jedoch:
- Schriftliche Kündigung per Einschreiben ist Standard und beweistechnisch sicher.
- Der Arbeitsvertrag oder GAV kann Schriftform vorschreiben — dann ist mündliche Kündigung ungültig.
- Empfangsbestätigung oder Einschreiben ist entscheidend, weil die Frist mit dem Zugang beim Empfänger beginnt.
Sperrfristen: Wann Kündigung nichtig ist
In folgenden Situationen ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber gemäss Art. 336c OR nichtig:
- Krankheit oder Unfall: 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage ab dem 2.–5. Dienstjahr, 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr
- Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst
- Schwangerschaft und 16 Wochen nach Niederkunft
- Teilnahme an einer Hilfsaktion im Ausland mit behördlicher Bewilligung
Kündigungen in diesen Sperrfristen sind ungültig — die Frist beginnt erst nach Ende der Sperrfrist zu laufen.
Missbräuchliche Kündigung
Nach Art. 336 OR ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird:
- wegen einer Eigenschaft der Person (Alter, Geschlecht, Religion, Nationalität)
- weil der Arbeitnehmer einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht
- weil er einen obligatorischen Militär-/Zivildienst leistet
- wegen Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft
- während einer Kollektivstreitigkeit (Rachekündigung)
Entschädigung: Bei missbräuchlicher Kündigung kann das Gericht bis zu 6 Monatslöhne zusprechen (Art. 336a OR). Wichtig: Einsprache muss innert der Kündigungsfrist und schriftlich erfolgen, sonst verwirkt der Anspruch.
Fristlose Kündigung
Aus «wichtigen Gründen» (Art. 337 OR) kann jederzeit fristlos gekündigt werden — z.B. bei schweren Vertragsverletzungen, Diebstahl, Tätlichkeiten. Wichtig:
- Fristlose Kündigung muss sofort nach Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen (Praxis: max. 2–3 Arbeitstage).
- Ungerechtfertigte fristlose Kündigung durch Arbeitgeber: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohn während der ordentlichen Frist + bis zu 6 Monatslöhne Entschädigung.
- Ungerechtfertigte fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Schadenersatz möglich, mind. 25% eines Monatslohns.
Aufhebungsvertrag als Alternative
Statt einer Kündigung kann ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Voraussetzungen für Gültigkeit:
- freiwillige Zustimmung beider Parteien (kein Druck)
- Bedenkzeit für den Arbeitnehmer (mind. einige Tage)
- keine Umgehung zwingender Schutzbestimmungen (Sperrfristen, Sozialversicherungen)
Vorsicht: Bei einem Aufhebungsvertrag kann die Arbeitslosenkasse Einstelltage verhängen — Arbeitslosenversicherung frühzeitig kontaktieren.
Nach der Kündigung: Was steht dir zu?
- Arbeitszeugnis: Jederzeit einforderbar (Art. 330a OR), qualifiziert (Vollzeugnis) oder einfach.
- Ferienguthaben: Nicht bezogene Ferientage werden ausbezahlt, wenn Kompensation in natura zeitlich nicht möglich ist.
- 13. Monatslohn / Bonus: Pro rata temporis anteilig auszuzahlen, sofern arbeitsvertraglich vereinbart.
- Überstunden: Auszahlung mit 25% Zuschlag, falls nicht vor Austritt kompensiert.
Freistellung während der Kündigungsfrist
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist einseitig freistellen — der Lohn läuft aber weiter. Bei bezahlter Freistellung darf der Arbeitgeber verlangen, dass Ferienguthaben und Überstunden dabei kompensiert werden. Bei kurzen Restlaufzeiten (weniger als 3× Ferienguthaben) ist die Anrechnung juristisch umstritten.
Checkliste: Kündigung schreiben oder erhalten
Wenn du selber kündigst:
- Kündigungsfrist im Vertrag prüfen (kann länger als OR sein)
- Schriftlich per Einschreiben senden — Kopie behalten
- Zeugnis und Referenzen frühzeitig anfragen
- Ferien und Überstunden mit HR klären
Wenn dir gekündigt wird:
- Empfangsdatum notieren — Frist beginnt ab diesem Tag
- Sperrfrist prüfen (Krankheit? Schwangerschaft?) — bei Verdacht Arzt kontaktieren
- Bei missbräuchlichem Verdacht: schriftliche Einsprache innert Kündigungsfrist
- Bei RAV innert 3 Tagen nach Kündigung anmelden
- Zeugnis anfordern (schriftlich, per E-Mail)
Häufige Fragen
Kann mir während der Krankheit gekündigt werden?
Nein — die Kündigung ist während der Sperrfrist nichtig. Die Sperrfrist beträgt 30 Tage (1. Dienstjahr), 90 Tage (2.–5.), 180 Tage (ab 6. Dienstjahr) pro Krankheitsfall.
Wie lange dauert die Probezeit?
Max. 3 Monate (Art. 335b OR). Vertraglich kann sie auch kürzer sein oder ganz entfallen. Während der Probezeit gilt eine 7-Tage-Frist auf jeden Wochentag.
Habe ich Anspruch auf Abfindung?
Nach OR nur bei Arbeitnehmern ab 50 Jahren mit mindestens 20 Dienstjahren (Art. 339b) — 2 bis 8 Monatslöhne. In der Praxis regeln GAVs oder Sozialpläne bei Massenentlassungen zusätzliche Abfindungen.
Was ist eine Änderungskündigung?
Der Arbeitgeber kündigt und bietet einen neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen (z.B. tieferer Lohn) an. Formal eine ordentliche Kündigung — Einsprache-Möglichkeit bei Missbrauchsverdacht bleibt.
Wann muss ich mich beim RAV anmelden?
Sofort nach Erhalt der Kündigung, spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Voranmeldung bereits während der Kündigungsfrist möglich und empfohlen.
Weiterführend zum Thema Lohn nach Austritt: 13. Monatslohn bei Austritt und Durchschnittslohn Schweiz als Vergleichsbasis für die Neuorientierung.
Datenstand: Q3 2026. Rechtsgrundlage: Schweizerisches Obligationenrecht Art. 335–339. Dieser Ratgeber ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall — bei Zweifeln SECO-Merkblatt oder kantonale Schlichtungsbehörde konsultieren.