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Schwarzarbeit

Autor: Tobias Egli / am

Schwarzarbeit kostet jedes Jahr Milliarden. Deshalb hat die Schweiz ein Bundesgesetz mit weitreichenden Kontroll- und Sanktionsmassnahmen erlassen.

Bei Schwarzarbeit handelt es sich um eine bezahlte, selbstständige oder unselbstständige Beschäftigung, bei der Rechtsvorschriften missachtet werden. Es werden beispielsweise keine Arbeitsbewilligungen eingeholt, keine Sozialabgaben und Steuern entrichtet. Diese Form der Schattenwirtschaft macht rund sieben Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung mit einem volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe aus.

Wenn Leistungen erbracht werden, ohne die gesetzlichen Abgaben zu entrichten, handelt es sich um Schwarzarbeit. Sie liegt auch vor, wenn ein Gewerbe oder ein Handwerk ohne Mitteilung an die Behörden ausgeübt wird. Auch Arbeitnehmer können sich der Schwarzarbeit schuldig machen. Das ist der Fall, wenn sie ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen, während sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Die Abgrenzung zwischen Schwarzarbeit und Gefälligkeit ist nicht ganz einfach. Hilft man beispielsweise einem Nachbarn gegen geringes Entgelt, handelt es sich nicht um Schwarzarbeit. Wird mit Gefälligkeitsleistungen aber der persönliche Unterhalt finanziert, liegt Schwarzarbeit vor. In diesem Sinne gilt jede auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit als Schwarzarbeit.

Da dem Staat durch Schwarzarbeit erhebliche finanzielle Schäden entstehen, hat die Schweiz ein Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit erlassen. Es sieht weitreichende Kontroll- und Sanktionsmassnahmen vor. Demnach prüfen die kantonalen Kontrollorgane die Einhaltung aller Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuergesetz. Die Sanktionen reichen von hohen Bussgeldern bis zu Freiheitsstrafen. Steuern und Abgaben müssen nachentrichtet werden.

Wer haftet bei Schwarzarbeit?

Generell haften sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Beide müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie gegen das Gesetz gegen Schwarzarbeit verstossen. Wenn Arbeitnehmer schwarz arbeiten, sind sie nicht versichert und erwerben keine Rentenansprüche. Dem Arbeitgeber drohen finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen. Auch kann er beispielsweise bei einem Unfall seines schwarz arbeitenden Arbeitnehmers für gesundheitliche und finanzielle Folgen haftbar gemacht werden.

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