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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Autor: Tobias Egli / am

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann innerhalb vorgesehener Fristen durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgen.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ordentlich oder (unter gegebenen Voraussetzungen) ausserordentlich erfolgen. Wichtig sind dabei Form und Zustellung des Kündigungsschreibens.

Wer kann die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vornehmen?

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann sowohl auf Veranlassung des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers erfolgen. Dabei sind stets die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Beschäftigte müssen während der Kündigungsfrist weiterhin arbeiten, Arbeitgeber bis zum endgültigen Austritt den Lohn weiter zahlen.

Wie muss eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestellt werden?

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt als zugestellt, wenn der Empfänger sie zur Kenntnis genommen hat. Die Kündigung sollte daher stets per Einschreiben versendet oder persönlich vor Zeugen übergeben werden. Der Arbeitsvertrag entscheidet, ob die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich erfolgen muss.

Welche Kündigungsfristen gelten in der Schweiz?

Enthält der Arbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag keine Kündigungsfrist, gilt Folgendes:

  • sieben Kalendertage in der Probezeit
  • ein Monat im ersten Beschäftigungsjahr
  • zwei Monate vom zweiten bis zum neunten Beschäftigungsjahr
  • drei Monate ab dem zehnten Beschäftigungsjahr

Befristete Arbeitsverträge enden automatisch. Die Kündigung hat meist zum Monatsende zu erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und ausserordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Die ordentliche Kündigung bezeichnet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gewöhnlichen Kündigungsfrist. Bei einer ausserordentlichen Kündigung handelt es sich um eine Beendigung der Beschäftigung mit sofortiger Wirkung aus besonderen Gründen. Bei einer solchen fristlosen Kündigung muss eine Verletzung vertraglicher Pflichten durch eine der Parteien vorliegen.

Was muss ein Kündigungsschreiben enthalten?

Ein Kündigungsschreiben muss mindestens folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Angaben zum aufzulösenden Arbeitsvertrag
  • Kündigungsdatum unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist
  • Datum und Unterschrift

Auf Wunsch der anderen Partei können die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich angegeben werden.

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