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Arbeitgeber

Autor: Tobias Egli / am

Der Arbeitgeber ist einer der beiden Beteiligten an einem Arbeitsvertrag. Er beschäftigt den Mitarbeiter und ist verpflichtet, Lohn oder Gehalt zu zahlen.

Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Er hat Anspruch auf die Leistung seines Arbeitnehmers, hat dafür aber auch einige Pflichten. Wohl jeder Arbeitnehmer träumt gelegentlich davon, sich seine Arbeit und seine Zeit wie ein Freelancer selbst einzuteilen. Doch wer einen festen Arbeitsplatz hat, geniesst Sicherheit, denn eine wichtige Pflicht des Arbeitgebers ist die regelmässige Lohnzahlung.

Die Schweiz hat viele grosse Arbeitgeber

Im Prinzip ist jedes Unternehmen, das zumindest einen Arbeitnehmer beschäftigt, ein Arbeitgeber. Arbeitgebende Unternehmen gibt es in der privaten Wirtschaft, aber auch als staatliche Einrichtung. Viele Schweizer Arbeitgeber sind grosse Unternehmen, die international agieren. Die meisten Firmen geniessen einen guten Ruf, zahlen hohe Gehälter und bieten Perspektiven für die berufliche Entwicklung.

Jeder Arbeitgeber hat Rechte und Pflichten

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellt, schliesst er mit ihm einen Arbeitsvertrag ab. Dadurch entsteht zwischen beiden Beteiligten ein Schuldverhältnis. Der Arbeitnehmer ist zum Beispiel verpflichtet, die vereinbarte Arbeit zu leisten. Er stellt dem Betrieb seine Zeit zur Verfügung. Im Gegenzug hat er Anspruch auf einen Lohn oder ein Gehalt.

Durch die erbrachte Leistung unterscheiden sich Lohn oder Gehalt von einem Grundeinkommen, das in der Öffentlichkeit gelegentlich diskutiert wird. Es ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, den vereinbarten Lohn oder das Gehalt zu zahlen. Dieser Anspruch kann notfalls gerichtlich eingeklagt werden.

Bevor der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte er sich überlegen, ob die Arbeitsstelle zu seinen Vorstellungen passt. Auf der persönlichen Checkliste sollten zum Beispiel folgende Fragen stehen:

  • Passt die Arbeit zur eigenen Qualifikation?
  • Macht der Betrieb einen professionellen Eindruck?
  • Kann man sich die Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten vorstellen?
  • Entspricht Lohn oder Gehalt den individuellen Vorstellungen?

Im besten Fall kann man diese Fragen mit einem guten Gefühl mit einem «Ja» beantworten. Dann spricht in der Regel nichts dagegen, den Arbeitsvertrag abzuschliessen.

Was kann der Arbeitgeber alles vorschreiben?

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegenüber ein Weisungsrecht. Das bedeutet, dass er viele Dinge vorschreiben darf. Dazu gehören die Dauer und Lage der Arbeitszeit. Auch den Arbeitsort darf der Arbeitgeber anweisen. Das Weisungsrecht umfasst die Aufgaben, die der Arbeitnehmer auszuführen hat, und die Art und Weise, wie er es tut.

Bei der Arbeitskleidung darf der Vorgesetzte ebenfalls Vorschriften machen. Das gilt beispielsweise für das Tragen von Sicherheitskleidung oder einer Uniform. Hier kann es zusätzliche Vorgaben zu Make-up oder Frisur geben. Natürlich darf der Arbeitgeber bei seinen Vorschriften keine gesetzlichen Vorgaben missachten. Diese sind in jedem Fall einzuhalten.

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