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Unbezahlter Urlaub

Autor: Tobias Egli / am

Unbezahlter Urlaub ist für viele Arbeitnehmer eine attraktive Option, um eine längere Auszeit zu nehmen. Doch welche Regelungen gelten dabei?

Unbezahlter Urlaub ist, wie der Name bereits vermuten lässt, die Option, zusätzliche Urlaubstage ohne Lohnfortzahlung zu nehmen. In jüngster Zeit machen immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dies tun sie, um zum Beispiel ein Sabbatical zu nehmen. Doch gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub und welche Folgen hat er für Versicherungen und ähnliche Aspekte eines Arbeitsverhältnisses?

Wann steht mir unbezahlter Urlaub zu?

Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Einzig wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass ein Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage ohne Lohnfortzahlung nehmen kann, ist dies auch einklagbar. Typischerweise sind Angestellte dabei aber auf das Einverständnis des Arbeitgebers angewiesen.

Verliere ich durch unbezahlte Urlaubstage reguläre Urlaubsansprüche?

Unbezahlte Urlaubstage werden nicht mit den regulären Urlaubstagen verrechnet. Insbesondere bei einem längeren unbezahlten Urlaub gilt aber, dass währenddessen auch kein Anspruch auf bezahlten Urlaub aufgebaut wird. Wer also zum Beispiel sechs Monate eines Jahres im Sabbatical verbringt, verliert dadurch die Hälfte seiner Jahresurlaubsansprüche. Das ist mit der Situation von in Teilzeit arbeitenden Angestellten vergleichbar.

Welche Konsequenzen hat unbezahlter Urlaub für den Versicherungsschutz?

Unbezahlter Urlaub von weniger als 30 Tagen hat meist keine Folgen für den Versicherungsschutz. Ausnahmen davon können zum Beispiel Ansprüche gegenüber der betrieblichen Pensionskasse sein.

Dauert der unbezahlte Urlaub länger, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, für den Arbeitnehmer abgeschlossene Versicherungen weiterzubezahlen. Es besteht aber die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf Kosten des Arbeitnehmers fortzuführen. Das kann eine attraktive Option sein, die Versicherung auf den Urlaub auszudehnen.

Folgende Fragen sind vor der Beantragung einer unbezahlten Auszeit relevant:

  • Ist der Arbeitgeber grundsätzlich offen dafür?
  • Kann ich mir die unbezahlte Zeit leisten?
  • Was kostet mich der Versicherungsschutz in dieser Zeit?

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